Experten sagen: Eine ganz bestimmte Versicherung sollte jeder Mensch in Deutschland haben. Die Rede ist von der privaten Haftpflichtversicherung. Warum ist die Haftpflicht so wichtig? Weil sie Kosten übernimmt, falls dir oder deinen Liebsten einmal ein Missgeschick passiert.

Darum lohnt sich eine private Haftpflichtver­sicherung

In Deutschland gilt: Wer jemandem einen Schaden zufügt, muss diesen ersetzen. Da kann viel zusammenkommen. Zum Beispiel, wenn du beim Fahrradfahren unabsichtlich einen Unfall verursachst, in dessen Folge du ein Auto oder einen Fußgänger erfasst – der daraufhin für ein halbes Jahr nicht arbeiten gehen kann. Oder etwas weniger dramatisch, aber ebenfalls teuer: Wenn dir bei Freunden Kakao auf die Designercouch läuft und sie dadurch ruiniert wird.

Versicherungsschutz für deine individuellen Bedürfnisse

Die Wahrscheinlichkeit, dass irgendwann etwas ersetzt werden muss, ist hoch. Eine gute Haftpflichtversicherung hingegen kostet wenig Geld und kann dafür Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Millionenhöhe übernehmen.

Übrigens: Feste Partner und direkte Familienmitglieder lassen sich günstig mitversichern. Und die richtige Haftpflicht kann bei erwachsenen Kindern sogar noch nach dem Auszug bis zum Start ins Berufsleben greifen.

Gemeinsam finden wir den Anbieter, der am besten zu dir passt.

Fragen und Antworten zur privaten Haftpflichtversicherung

Die Haftpflicht zahlt, wenn du oder mitversicherte Angehörige anderen einen Schaden zufügst. Das kann jederzeit passieren und unabsehbare finanzielle Folgen nach sich ziehen. Deshalb sollte jeder Mensch in Deutschland eine Haftpflichtversicherung haben.

Die Haftpflicht zahlt bei Schäden, die aufgrund von Unachtsamkeiten entstanden sind. Sie zahlt nicht, wenn du vorsätzlich etwas beschädigt hast.

Experten raten, dass du dich mindestens mit einer Deckungssumme von 10 Millionen Euro absichern solltest. Für nur wenige Euro zusätzlich steigt die Haftungsabsicherung auf 50 Millionen Euro.

Eine gute Haftpflicht deckt alle drei wichtigen Bereiche ab: Sach-, Personen- und Vermögensschäden.