Informationen über Dienstleistungen von ProVentus,  die den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen 

Diese Informationen der Deutsche ProVentus AG über die Umsetzung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gelten für 

  • unsere Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die wir Verbrauchern und Verbraucherinnen anbieten.

Verbraucherinformation nach Art. 246 EGBGB

Deutsche ProVentus AG
Laher-Feld-Straße 24
30659 Hannover

Telefon: +49-511-12324-5050
Mail: kontakt@Proventus.de

ProVentus ist bestrebt, Verbrauchern und Verbraucherinnen ihre oben genannten Dienstleistungen und ihren Webauftritt im Einklang mit den Vorgaben in den nationalen Rechtsvorschriften (BFSG, Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, und BFSGV, Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) barrierefrei zugänglich zu machen. Wir wollen sicherstellen, dass alle Verbraucher und Verbraucherinnen einen einfachen Zugang zu den von uns angebotenen Dienstleistungen haben, ohne auf fremde Hilfe angewiesen zu sein

Diese Informationen wurden am 27.06.2025 veröffentlicht / aktualisiert.

1. Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr 

1.1 Einleitung und Abgrenzung

ProVentus bietet Finanzberatung und die Vermittlung von Finanzdienstleistungen aller Art, einschließlich der Vermittlung von Versicherungsverträgen. Hierzu gehören auch die Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen, die Vermittlung von Finanz- und Vermögensanlagen sowie die Vermittlung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Finanz- und Vermögensanlagen. Die Beratung bzw. Vermittlung erfolgt in einem persönlichen Termin. ProVentus vermittelt ausschließlich Produkte ihrer Produktpartner und erhält von den Produktpartnern für die Vermittlung eine Provision. In diesen persönlichen Beratungen können Verbraucher und Verbraucherinnen mit Behinderungen die für sie relevanten Informationen über die Dienstleistungen in der Form erhalten, die für sie individuell am besten geeignet ist, etwa durch Vorlesen lassen oder durch Hervorhebung wichtiger Texte oder durch Bereitstellung barrierefreier PDF (PDF/UA).

2. Welche Bereiche sind nicht oder nur teilweise barrierefrei? 

Folgende Informationen auf ihrer Website und in ihren Dokumenten erteilt ProVentus nicht barrierefrei, weil dies im BFSG nicht gefordert ist, und weil für die Form der Darstellung und Übermittlung an die Kunden spezielle gesetzliche Vorschriften zu beachten sind:

  • Vertragsdokumente über Versicherungsverträge und über Policendarlehen

  • Vorvertragliche Informationen einschließlich der Allgemeine Versicherungsbedingungen, Tarifbestimmungen, Produktinformationsblätter, ESG-Templates, soweit diese mit dem angebotenen Versicherungsvertrag bzw. Darlehensvertrag verbunden sind

Von den Barrierefreiheitsanforderungen des BFSG nicht betroffen und nur teilweise barrierefrei sind alle Produktinformationen/-broschüren, Highlight-Blätter, ePaper und Marketinginformationen auf der Website proventus.de. Die Kunden und Kundinnen haben die Möglichkeit, sich die Produktinformationen auf unserer Website von ihrem Webbrowser ihres Endgeräts vorlesen zu lassen und dabei die Lautstärke anzupassen (z.B. mit Steuerung+Umschalttaste+U), oder die Texte in ihrem Webbrowser zu vergrößern.

2.1 Online-Tools

Die barrierefreien Dienstleistungen von ProVentus im elektronischen Geschäftsverkehr sind:

  1. Online-Tools zur Mietkostenberechnung sowie zur Zinsberechnung.

2.2 Funktionsweisen unserer Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr

Die Online-Tools wie Mietkostenrechner, Zinsrechner oder Berechnungen für Privatkredite unterstützen den Verbraucher/die Verbraucherin dabei, für Finanzthemen wie Baufinanzierung oder allgemeine Finanzvorsorge, erste Berechnungen vorzunehmen. Keines dieser Online-Tools zeigt eine Produktauswahl an. Ziel ist es vielmehr, ein unterstützendes Angebot für die Verbraucher und Verbraucherinnen auf unserer Webseite zur Verfügung zu stellen. 

3. Nutzbarkeit der Website proventus.de 

Damit die Verbraucher und Verbraucherinnen unsere oben beschriebenen Dienstleistungen und die Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit auf unserer Website proventus.de leicht finden können, hat ProVentus entsprechend § 12 BFSGV auf die folgenden Prinzipien geachtet:

  • Die Informationen und die Links, die zu den Dienstleistungen hinführen, sind gut wahrnehmbar, zum einen in Textform mit ausreichender Schriftgröße und Hervorhebung, zum anderen durch die Möglichkeit, sich die Texte im Webbrowser des Nutzers vorlesen zu lassen.

  • Die Informationen und Links sind gut bedienbar. Die Verbraucher können sich durch unsere Website alleine mit ihrer Tastatur bewegen (z.B. durch die Verwendung der Tab-Tasten und der Bild auf / Bild ab-Tasten.

  • Den Consent-Banner, der dem Verbraucher bei erstmaliger Benutzung unserer Website angezeigt wird, und den der Verbraucher bestätigen muss, um zu den weiteren Website-Inhalten zu gelangen, haben wir mit einer ausreichenden Schriftgröße und einem nutzerfreundlichen Layout versehen. Der Banner ist allein mit der Tastatur erreichbar.

  • ALT-Texte wurden hinzugefügt und zielführend beschrieben, sodass Elemente durch den Screenreader vorgelesen werden und der Inhalt der Elemente verständlich ist.  

  3.1 Anstehende Anpassungen zur Barrierefreiheit auf dieser Webseite:

  • Optimierung der Bedienbarkeit der Navigation auf Smartphones

  • Optimierung der Seiten auf Tastaturbedienbarkeit

  • Optimierung des Landschaftsmodus der Webseite

  • Vervollständigung der Alt-Tags, Buttons und Social Media Icons

  • Überarbeitung der Farbkontraste auf der Webseite zur besseren Bedienbarkeit der Webseite

  • Überarbeitung der Farbkontraste bei Schaubildern und Bedienelementen

  • Anpassungen am Consentbanner

  • Optimierung der Webseite für Screenreader

4. Marktüberwachungsbehörde

Sollten Sie als Verbraucher oder Nutzer unserer Website der Ansicht sein, dass unsere oben beschriebenen Dienstleistungen und unsere Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit auf unserer Website nicht den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) entsprechen, können Sie sich an die 

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten  und Dienstleistungen (MLBF)

wenden. 

Die für die Marktüberwachung grundsätzlich einzeln zuständigen Bundesländer haben sich dafür entschieden, eine gemeinsame, länderübergreifende Anstalt des Öffentlichen Rechts zu schaffen, die ihren Sitz in Magdeburg hat. Die MLBF überprüft, ob Wirtschaftsakteure wie zum Beispiel Swiss Life bestimmte gesetzliche Vorschriften beachten. Ziel der MLBF ist eine einheitliche Behandlung und Durchsetzung der BFSG-Vorgaben in ganz Deutschland.

Bei Problemen mit der Nutzung unserer Dienstleistungen können Sie nach § 32 BFSG einen Antrag bei der MLBF stellen. Die MLBF wird dann gegebenenfalls gesetzliche Maßnahmen gegen uns einleiten gemäß Abschnitt 6 und 7 BFSG.

In Ihrem Antrag können Sie geltend machen, dass wir gegen eine Anforderung des BFSG oder gegen eine Anforderung der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) verstoßen. 

Bis zur offiziellen Errichtung der MLBF ist die Marktüberwachungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes zuständig. Im Falle von Swiss Life ist dies: