Altersvorsorge für die ganze Familie

  • Altersvorsorge

29. Juni 2021

Hast du dir schon einmal Gedanken über deine Altersvorsorge gemacht? Oder die deines (Ehe-)Partners bzw. deiner (Ehe-)Partnerin? Wie sieht es mit der deiner Kinder aus? Wir verraten dir, warum eine gute Altersvorsorge wichtig ist, warum der Grundstein dafür bereits im Kindesalter gelegt werden sollte und welche Möglichkeiten du selbst hast, um deine Rente aufzubessern. 

Was ist bei der Altersvorsorge für Familien zu beachten?  

Das Thema Altersvorsorge ist grundsätzlich für jeden wichtig, um später die arbeitsfreie Zeit entspannt angehen zu können. Für Familien zählt vor allem auch die finanzielle Sicherheit für die Zukunft. Hinzu kommen attraktive Fördermöglichkeiten vom Staat, bei denen vor allem Familien profitieren. Welche Produkte sich konkret eignen hängt stark vom eigenen Einkommen, dem Alter und der Anzahl der Kinder ab.

Außerdem wird bei Frauen das Thema Altersvorsorge oft vernachlässigt. Jede vierte Frau hat keine private Altersvorsorge und das, obwohl ihre Rente meist geringer ausfällt als bei den Männern. Dies liegt an den meist geringeren Einkommen und längeren Teilzeit-Phasen. Besonders kritisch wird es, wenn die Ehe oder Partnerschaft nicht hält, und zuvor geteilte Kosten für Wohnung, Nebenkosten, Versicherungen und Co. allein getragen werden müssen. Dann bleibt nicht nur weniger Geld, um die eigene Altersvorsorge auszubessern, sondern geht später auch mehr von der sowieso schon niedrigeren Rente ab. Im Falle einer Scheidung wird meist richterlich über die Teilung von bestehenden Versorgungsanwartschaften entschieden.

Eine gute Vorsorge für alle Familienmitglieder ist daher wichtig und welche Möglichkeiten dir dabei zur Verfügung stehen, haben wir einmal zusammengefasst.

ProTipp: Jetzt noch Vorteile sichern!  

Ab dem 1. Januar 2022 sinkt der Rechnungszins und das bedeutet, dass die private Vorsorge für dich und deine Familie teurer wird. Denn die Rechnungsgrundlagen für private Vorsorgelösungen mit Versicherungen setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Dazu gehört unter anderem der Höchstrechnungszins. Dies ist der Zinssatz, welcher unter anderem maximal zur Kalkulation der Garantien und zur Berechnung einer Risikoprämie angesetzt werden darf. In diesem Jahr liegt dieser noch bei 0,9 Prozent. Doch ab Januar nächsten Jahres wird er auf 0,25 Prozent gesenkt. Das hat sowohl entscheidende Auswirkungen auf die Produktpalette der Altersvorsorge, aber auch der Einkommenssicherung. Schließt du also beispielsweise jetzt noch eine fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantien für dich oder deine Familie ab, sparst du auf lange Sicht aufgrund der aktuell besseren Zinsen. Dies bedeutet aber nicht nur, dass du weniger für die Absicherung deiner Familie zahlst, sondern auch, dass du am Ende die Chance hast, dass in fondsgebundenen Altersvorsorgeprodukten mehr für euch herauskommt.

Die drei Schichten des Rentensystems  

Das Rentensystem in Deutschland besteht grundlegend aus drei Schichten:

Dabei schafft der Staat mit der gesetzlichen Rentenversicherung die Basis für den Ruhestand. Da diese jedoch nur ein Teil der ersten Schicht im Vorsorgesystem ist, reicht bei vielen die gesetzliche Rente allein nicht aus, um den jetzigen Lebensstandard auch im Alter zu halten. Die finanzielle Diskrepanz zwischen der gesetzlichen Rente und dem Betrag, den du für eine komfortable Rente brauchst, nennt man Versorgungs- oder Rentenlücke. Und diese gilt es mit den zusätzlichen Möglichkeiten zu schließen.

Schicht 1: Basisvorsorge und Rentenlücke  

Zur Basisvorsorge zählen die Beiträge zur gesetzlichen Ren­ten­ver­si­che­rung, zum berufsständischen Versorgungswerk, zur landwirtschaftlichen Alterskasse sowie für eine Rürup-Rente. Diese können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings gilt hier ein Vorsorgehöchstbetrag von 51.574 Euro für steuerlich zusammen veranlagte Ehepaare.

Um deine persönliche Lücke festzustellen, brauchst du zunächst deine Renteninformation als Grundlage. Über diese kannst du dir einen Überblick über die Höhe deiner gesetzlichen Rente verschaffen. Diese Renteninformation erhältst du als Arbeitnehmer in regelmäßigen Abständen von der deutschen Rentenversicherung. Voraussetzung ist, dass du das 27. Lebensjahr vollendet und bereits mindestens fünf Jahre Versicherungsbeiträge eingezahlt hast. Mitglieder in berufsständischen Versorgungswerken erhalten ihre Renteninforation direkt von diesen.

Bei den Angaben in der Renteninformation handelt es sich jedoch nur um einen voraussichtlichen Betrag – das solltest du immer im Hinterkopf behalten. Das liegt daran, dass sich die Rechtslage stetig ändert, die Inflationsrate die Beträge beeinflusst (Kaufkraftverlust) sowie Gehaltsschwankungen oder mögliche Beitragsunterbrechungen nicht berücksichtigt werden und die Rentenversicherung somit nur ungefähre Prognosen für deine Rente treffen kann.

Eine private Altersvorsorge kann eine Lösung sein, um deine persönliche Rentenlücke auszugleichen, damit du dir im Alter weiterhin Wünsche erfüllen kannst. Je früher du dich darum kümmerst, desto besser. Wir unterstützen dich gern dabei und beraten dich anbieterübergreifend.

Die Rürup-Rente

Die Rürup-Rente, auch „Basisrente“ genannt, ist ein staatlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt. Dabei zahlt der Verbraucher einen regelmäßigen Beitrag in den Rürup-Vertrag, um sich langfristig eine lebenslange Rente aufzubauen, die ab Renteneintritt monatlich ausgezahlt wird. Die Rürup-Rente lohnt sich dabei speziell für Gutverdienende, die über eine zusätzliche Altersvorsorge nachdenken, und Selbstständige, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Für Familien eignet sich daher meist eher die Riester-Rente, doch auch die Rürup-Rente hat ihre Vorteile.

Im Gegensatz zur Riester-Rente funktioniert die Förderung bei der Rürup-Rente ausschließlich über den Steuervorteil. Die einbezahlten Beiträge kannst du also als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen. Dabei kannst du zusammen mit weiteren Vorsorgebeiträgen in der Basisvorsorge bis zu 25.787 Euro (ledig) absetzen, wobei das Finanzamt aktuell (Stand 2021) 92 Prozent berücksichtigt. Bei verheirateten Paaren verdoppelt sich der Beitrag entsprechend. Der prozentuale Wert für die Absetzbarkeit nimmt bis 2025 jährlich um zwei Prozent zu, sodass die Investitionen schließlich voll absetzbar werden. Im Rahmen der Höchstbeträge werden 100% berücksichtigt. Dabei solltest du jedoch bedenken, dass die spätere Rentenzahlung besteuert werden muss. Damit sparst du zwar Steuern während der Ansparphase, musst diese allerdings später im Rentenalter zahlen. Das kann dennoch Vorteile bringen, da viele im Alter einen geringeren Steuersatz haben, und auch hier kannst du Freibeträge nutzen.

Bei der Rürup-Rente stehen dir zudem verschiedene Anlagemöglichkeiten zur Auswahl. So kannst du zwischen einer klassischen Rentenversicherung, einer fondsgebundenen Rentenversicherung, einer Indexpolice und Hybridprodukten wählen.

Wichtig zu wissen ist, dass du das Kapital, welches du in die Rürup-Rente einzahlst, erst ab Rentenbeginn beziehungsweise frühestens ab dem 62. Lebensjahr erhältst. Bei älteren Verträgen kann eine Auszahlung bereits ab dem 60. Lebensjahr möglich sein. Du kannst dir das angesparte Kapital nicht als Einmalzahlung auszahlen lassen. Auch bei einer Kündigung kannst du dein Kapital dort nicht entnehmen. Damit steht die Rürup-Rente im Gegensatz zu einer nicht geförderten privaten Altersvorsorge, bei der dies möglich ist. Bei Rürup besteht Verrentungszwang: Das Kapital darf nicht auf einmal ausgezahlt werden (Ausnahme: Kleinstbetragsrenten).

Zudem lassen sich Rürup-Verträge nicht kündigen, sondern nur beitragsfrei stellen oder auf den Mindestbetrag von meist 25 Euro im Monat reduzieren. Dafür sind die eingezahlten Beiträge im Gegensatz zur dritten Schicht der Altersvorsorge – der ungeförderten (privaten) Vorsorge – Hartz-IV-sicher und auch im Fall von Arbeitslosigkeit geschützt. Das bedeutet, dass weder die Agentur für Arbeit noch das Sozialamt oder eventuelle Gläubiger in der Ansparphase Zugriff darauf haben.

Für Familien bietet sich bei der Rürup-Rente zudem an, als Zusatzbaustein einen Hinterbliebenenschutz zu vereinbaren. Somit kann individuell vereinbart werden, dass der angesparte Betrag im Todesfall in Form einer Rente an den Ehepartner, den eingetragenen Lebenspartner oder kindergeldberechtigte Kinder ausgezahlt wird. Wichtig zu wissen ist, dass Bausteine zur Hinterbliebenenabsicherung den Sparbeitrag verringern, jedoch eine zusätzliche Absicherung der Familie bieten.

Schicht 2: Die geförderte Zusatzvorsorge  

Die zweite Schicht der Altersvorsorge betrifft die staatlich geförderte Zusatzversorgung. Diese beinhaltet die betriebliche Altersvorsorge und die Riester Rente, denn beides ist während der Ansparphase steuerbegünstigt. Jedoch müssen die späteren Auszahlungen voll versteuert werden. Der Vorteil bei der betrieblichen Altersvorsorge ist, dass die Leistungen im Gegensatz zur 1. Schicht als Einmalleistung ausgezahlt werden können. Bei der Riester-Rente können bei Rentenbeginn 30 Prozent des vorhandenen Kapitals ausgezahlt werden. Die Auszahlung muss jedoch versteuert werden und verringert natürlich die anschließende Rente.

Die betriebliche Altersvorsorge  

Über eine betriebliche Altersvorsorge vereinbarst du mit deinem Arbeitgeber, dass ein Teil deines Bruttoeinkommens für eine Betriebsrente verwendet wird. So bekommst du relativ viel Vorsorge für wenig Geld. So werden in dem untenstehenden Beispiel aus rund 55 Euro 115 Euro für die Altersvorsorge.

Ein Beispiel:

Berechnungsgrundlage: Steuerklasse I, keine Kinder, KV: 15,5 % Pflegezuschlag für Kinderlose, Kirchensteuer 9 %, RV + AV allgemeine Sätze 2021

Das bedeutet also, dass du durch die Bruttoentgeltumwandlung Steuern und Sozialabgaben sparst, weil der Betrag direkt von deinem Bruttogehalt abgeht. Auch der Aufwand hält sich in Grenzen, da sich der Arbeitgeber um die Vertragsabwicklung mit dem Anbieter sowie die Zahlung der Beiträge kümmert.

Für die betriebliche Altersvorsorge gibt es letztendlich fünf Vertragsvarianten:

  • Direktversicherung: Bei einer Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Versicherung für den Arbeitnehmer ab. Der Arbeitgeber ist dabei der Versicherungsnehmer, der Arbeitnehmer ist die versicherte und entsprechend auch begünstigte Person. Das heißt, bei Ablauf der Versicherung ist er derjenige, der die Leistungen aus dem Vertrag erhält. Die Direktversicherung ist übrigens eine weitverbreitete Form der betrieblichen Altersvorsorge, da sie nur einen geringen Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber verursacht.
  • Pensionskasse: Die Pensionskasse funktioniert im Wesentlichen wie eine Direktversicherung. Der Unterschied besteht darin, dass die Pensionskasse ein rechtlich selbstständiges Unternehmen ist, während es sich bei einer Direktversicherung um einen Vertrag bei einer Versicherungsgesellschaft handelt.
  • Pensionsfonds: Der Vorteil eines Pensionsfonds ist, dass du mehr Möglichkeiten hast, deine Anlagestrategie zu gestalten. So kann ein Pensionsfonds stärker am Aktienmarkt tätig werden und bietet somit eine höhere Renditechance, aber auch ein höheres Risiko. Zum Rentenbeginn stehen jedoch mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung.
  • Pensionszusage: Bei einer Pensions- oder auch Direktzusage, sagt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge direkt zu. Als Arbeitnehmer hast du somit gegenüber dem Arbeitgeber einen direkten Anspruch auf die Leistungen.
  • Unterstützungskasse: Eine Unterstützungskasse ist eine selbstständige Versorgungseinrichtung, welcher der Arbeitgeber als Trägerunternehmen beitritt. Er leistet die Beiträge an die Unterstützungskasse, welche im Gegenzug die späteren Renten an den Arbeitnehmer zahlt. In der Regel schließt die UK eine Rückdeckungsversicherung ab, welche die später zu zahlende Rente finanziert.

Hinweis: Für die meisten Arbeitnehmer und Arbeitgeber bietet sich die Direktversicherung an. Sollen größere Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden, zum Beispiel für leitende Angestellte oder Geschäftsführer, so kann zusätzlich die Unterstützungskasse interessant sein.

Bei einem Jobwechsel kann eine Direktversicherung übrigens „mitgenommen“ werden. Der Anspruch auf diese sogenannte Portabilität ist im Gesetz verankert und bezieht sich zudem auch auf die Pensionskasse und den Pensionsfonds. Eine Direktversicherung, die über eine Entgeltumwandlung finanziert worden ist, kann so von einem Arbeitgeber auf den nächsten übertragen werden. Der Arbeitnehmer hat dadurch den Vorteil, dass er im Idealfall nur einen Vertrag hat, der kontinuierlich bespart wird.

Die Riester-Rente  

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Rente, wobei die Sparbeiträge angelegt werden. Die Riester-Rente kann in Form von klassischen, indexorientierten oder fondsgebundenen Rentenversicherungen, Bausparverträgen sowie Bank- und Fondssparplänen abgeschlossen werden. Eine Wohnriester-Option kann aus den vorherigen Produkten gezogen werden oder man bindet die Riester-Rente direkt in die Baufinanzierung ein.

  • Klassische Riester-Rente: Hier erhalten deine Sparbeiträge eine garantierte Verzinsung. Dies bedeutet, dass du bereits bei Vertrags­abschluss weißt, wie hoch deine künftige private Rente mindestens ausfallen wird. Dieser Garantiezins hat jedoch einen Nachteil: Versicherungs­unternehmen können das Kapital ihrer Kunden nur in sehr sichere Anlagen investieren, um diese Garantien zu gewährleisten. Dementsprechend fallen die Rendite­aussichten eher niedrig aus. Dafür sind Riester-Renten immer zu 100 Prozent garantiert.
  • Fondsgebundene Riester-Rente: Bei dieser Riester-Variante werden die Sparbeiträge voll oder anteilig in Fonds investiert. Dadurch sind die Renditechancen höher. Da die Anbieter hier sehr unterschiedliche Kosten veranschlagen können, lohnt sich ein Vergleich.
  • Wohnriester: Hierbei kann die Finanzierung der eigenen vier Wände über einen Riester-Vertrag gefördert werden. Voraussetzung für diese Variante ist, dass du die Immobilie mindestens 20 Jahre lang selbst bewohnst. Vermietest du diese doch, musst du alle erhaltenen Förderungen zurückzahlen. Schließt du einen Wohn-Riester-Vertrag ab, wird dieser an eine Immobilienfinanzierung, beispielsweise einen Bausparvertrag, gekoppelt. Die Zulagen unterstützen dich dann beim Kapitalaufbau beziehungsweise der Tilgung deines Kredites. Es besteht aber auch die Möglichkeit, Guthaben aus einem herkömmlichen Riester-Vertrag zu entnehmen und dies für die Finanzierung der eignen vier Wände zu nutzen. Dies gilt jedoch nur bei einem Hausbau oder -kauf, dem Kauf einer Eigentumswohnung, bei altersgerechten Umbaumaßnahmen oder bei dem Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Zudem müssen mindestens 3.000 Euro entnommen werden und ebenso viel im Vertrag verbleiben.

Als Grundlage für einen Riester-Vertrag muss der Verbraucher vier Prozent seines Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich aller gewährter Zulagen als Mindesteigenbetrag einzahlen bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro inklusive der Zulagen. Solltest du den Mindestbeitrag nicht erreichen, musst du zumindest einen Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr zahlen, um die volle Förderung zu erhalten. Denn ein Riestervertrag darf nicht ausschließlich mit Zulagen befüllt werden. Zulagen sind Beträge, mit denen der Staat die Einzahlungen des Verbrauchers aufstockt.

Das kann dir der Staat jährlich maximal schenken:

  • Grundzulage: 175 Euro
  • Kinderzulage pro Kind (bis 31. Dezember 2007 geboren): 185 Euro
  • Kinderzulage pro Kind (geboren ab 1. Januar 2008): 300 Euro
  • Maximaler Sonderausgabenabzug: 2.100 Euro
  • Berufseinsteigerbonus (Bedingung: Kunde hat zu Beginn des Jahres des Vertragsabschlusses das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet): einmalig 200 Euro

Durch die Kinderzulage kann die Riester-Rente vor allem für Familien mit Kindern attraktiv sein. Diese erhalten Eltern jedoch nur, solange der Riester-Sparer auch Kindergeld erhält.

Ob du grundsätzlich förderberechtigt bist, kannst du beim Bundesfinanzministerium nachlesen oder bei deinem Finanzberater erfragen. Grundsätzlich wird hier zwischen unmittelbar zulageberechtigten (direkter Anspruch auf Riester) und mittelbar zulageberechtigten Personen (indirekter Anspruch) unterschieden. Unmittelbar zulagenberechtigt bist du, sobald du in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlst. Zu dieser Gruppe Zählen alle Arbeitnehmer, aber auch Beamte und Selbstständige können in diese Gruppe fallen. Zu den mittelbar Berechtigten gehören z. B. Personen, die mit einer unmittelbar zulagenberechtigten Person verheiratet sind.

Gehörst du zu einer der Gruppen, kannst du und gegebenenfalls auch dein Partner zunächst eine Grundzulage vom Staat erhalten. Mit jedem Kind kommt außerdem eine weitere Förderung hinzu, welche es jedoch nur einmalig pro Kind gibt.

Auch für Geringverdiener und gutverdienende Singles kann die Riester-Rente eine gute Möglichkeit der privaten Vorsorge sein. Wichtig bei einem Riester-Vertrag ist, regelmäßig bis zum Jahresende zu prüfen, ob du genug Geld einzahlst, um die volle Grundzulage zu erhalten. Falls nicht, kann es durchaus sinnvoll sein, über eine Einmalzahlung deinen Beitrag dementsprechend zu erhöhen. Somit stellst du sicher, die höchstmöglichen Zulagen zu erhalten.

Zudem kannst du die Beiträge deiner Riester-Rente in deiner Steuererklärung als Sonderausgabenabzug steuerlich geltend machen. Hier werden dann allerdings die Zulagen abgezogen, um eine Doppelförderung zu vermeiden. Durch die sogenannte Günstigerprüfung wird festgestellt, ob die Zulage den steuerlichen Vorteil übersteigt. Tut sie dies, fließt die Zulage in den Vertrag und es erfolgt kein Steuerabzug. Überwiegt der Steuervorteil jedoch, fließen die Zulagen in den Vertrag und der Steuervorteil abzüglich aller Zulagen wird ausgezahlt beziehungsweise gegebenenfalls mit der restlichen Steuerschuld verrechnet.

Schicht 3: Die private Zusatzvorsorge  

Zur dritten Schicht der Altersvorsorge zählen schließlich private Kapitalanlagen ohne staatliche Förderung. Da die Sparbeträge in diesem Bereich aus deinem bereits versteuerten Einkommen gezahlt werden, ist hier die Auszahlung in der Rentenphase steuerbegünstigt. Ein weiterer Vorteil ist, dass du dein Sparguthaben bei der ungeförderten Zusatzvorsorge in der Regel jederzeit entnehmen kannst. Zu der dritten Schicht zählen somit Lebens- und Rentenversicherungen, Geldanlagen in Wertpapiere, Investmentfonds und andere Produkte für die Altersvorsorge.

Mit der dritten Schicht rundest du die Altersvorsorge für dich und deine Familie ab. Sie kann ein hilfreicher Baustein sein, um deine Rentenlücke zu schließen. Vor allem Alleinerziehende und Familien mit vielen Kindern sind überdurchschnittlich von Altersarmut gefährdet. Daher ist es wichtig, frühzeitig vorzusorgen und lieber jetzt auf das eine oder andere zu verzichten, statt im Alter ernsthafte Probleme zu bekommen.
Doch die private fondsgebundene Altersvorsorge hat noch weitere Vorteile:

  • Du bist unabhängig von der Niedrigzinsphase: Klassische Altersvorsorgeprodukte arbeiten mit Garantieverzinsungen und investieren daher in sichere Anlagen. Dazu zählen beispielweise Staatsanleihen. Allerdings bringen diese Anlagen aufgrund der andauernden Niedrigzinsphase kaum noch Zinsen. Fondsgebundene Produkte dagegen bieten höhere Renditechancen. Dadurch ermöglichen dir diese auch eine höhere Rente, gewähren aber geringere oder gar keine Garantien.
  • Du kannst deine individuelle Risikoklasse wählen: Bist du eher auf Sicherheit bedacht oder gehst du auch mal Risiken ein? Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen kannst du deine Anlagestrategie an deine eigene Risikofreudigkeit anpassen. Das bedeutet, du kannst dein Geld entweder sicherheitsorientiert, ausgewogen oder wachstumsorientiert anlegen. Ausschlaggebend sind hier die Fonds, in die dein Geld investiert wird. Hier gibt es solche, die als sicherer gewertet werden, jedoch meist eine geringe Rendite bringen, und solche, die risikoreicher sind, jedoch höhere Renditechancen bieten.
  • Du hast mehr Flexibilität: Produkte der dritten Vorsorgeschicht bieten hinsichtlich der Verfügbarkeit während der Ansparphase, zum Rentenbeginn und während der Rentenbezugszeit mehr Flexibilität. Neben einer lebenslangen und abgekürzten Rente kann hier auch eine Teil- oder Gesamtkapitalisierung des Vertragsguthabens gewählt werden.

Kindererziehungszeiten  

Für die Kindererziehung setzen überwiegend Frauen, aber auch Männer, ihren Beruf aus, um sich um den Nachwuchs zu kümmern. Damit der jeweilige Elternteil keine Benachteiligungen in der Rente hat, werden daher vom Staat in der gesetzlichen Rentenversicherung bestimmte Zeiten während der Kindererziehung angerechnet als wäre weiterhin die Beiträge zur Rentenkasse gezahlt worden.

Die Erziehungszeiten müssen jedoch selbst beantragt werden, da sie sonst nicht zur Rente zählen. Die Beantragung sollte bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr des Kindes erfolgen. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, werden über die sogenannte „Mütterrente“ (diese gilt trotz ihres Namens auch für Väter) pro Kind zwei Jahre und sechs Monate Kindererziehungszeit angerechnet. Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, werden pro Kind bis zu drei Jahre gutgeschrieben. Die Beiträge, die in der Kindererziehungszeit in die gesetzliche Rentenkasse gezahlt werden, richten sich dabei nach dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten.

In Ergänzung zur Kindererziehungszeit gibt es die sogenannten Kinderberücksichtigungszeiten. Diese zählen von der Geburt bis zum Ende des zehnten Lebensjahres deines Kindes. In dieser Zeit zahlt der Staat zwar keine Rentenbeiträge, doch die Jahre werden auf deine Wartezeit bis zur Rente angerechnet. Denn es besteht erst ein Anspruch auf Altersrente ab einer Wartezeit von 35 Jahren.

Altersvorsorge für Kinder  

Nun hast du dich um deine eigene Altersvorsorge gekümmert, dein Partner oder deine Partnerin ist auch abgesichert und somit könnt ihr eurer späteren arbeitsfreien Zeit im Alter selbstbestimmt und optimistisch entgegenblicken. Außerdem verringerst du damit die Gefahr, dass du später deine Kinder finanziell belasten musst. Doch hast du dir auch schon einmal Gedanken über die Altersvorsorge deines Kindes gemacht? Klar, bis dein Kind in Rente geht, ist es gefühlt noch eine Ewigkeit und oft fehlt einfach das nötige Kleingeld, wenn erst einmal die eigene Vorsorge erledigt ist. Doch je früher du etwas für die Vorsorge deines Kindes tust, desto besser, denn so kannst du für dein Kind eine gute Basis schaffen und mit entsprechenden Produkten auch schnell die ersten Zinseffekte erzielen.

Das bedeutet natürlich, dass an dieser Stelle ein Sparbuch mit seinen niedrigen Zinsen eher ungeeignet ist. Doch zum Glück gibt es Alternativen. So kannst du das Geld deines Nachwuchses in Aktien, Fonds oder ETF-Sparplänen anlegen, Tagesgeld- oder Festgeldkonten nutzen oder direkt eine private Rentenversicherung für dein Kind abschließen. Außerdem bieten verschiedene Versicherungen spezielle Vorsorgeprodukte für Kinder an.

Schon gewusst? Über ein Drittel aller Eltern einer YouGov-Studie gaben an, dass sie das Gefühl haben, nicht genug für die finanzielle Zukunft ihres Nachwuchses vorzusorgen. Mehr spannende Zahlen zu Finanzen und Geld rund um Kinder liest du in unserem Blogartikel.

Fazit: Altersvorsorge ist individuell  

Welche Altersvorsorge für dich und deine Familie sinnvoll ist, lässt sich pauschal nicht sagen. Wir hoffen, dass wir dir dennoch einen guten Überblick über die Möglichkeiten geben konnten. Die wichtigsten Punkte haben wir noch einmal für dich zusammengefasst:

  • Überblick über die Höhe der potenziellen eigenen gesetzlichen Rente verschaffen
  • Rentenlücke identifizieren
  • Vorhandenes Budget für zusätzliche Altersvorsorge definieren
  • Passendes Rentenprodukt oder Kombination mehrerer Produkte auswählen

Dabei musst du dich nicht allein durch den Vorsorge-Dschungel kämpfen. Wir helfen dir gern jederzeit mit unserer individuellen ProVentus Finanzanalyse. Über diese können wir zusammen mit dir den Grundstein für eine fokussierte, deinen persönlichen Zielen und Wünschen entsprechenden Finanz- und Vorsorgeplanung legen. Dabei errechnen wir deine Vorsorgelücke unter Berücksichtigung von Steuer- und Sozialabgaben. Daraus ermitteln wir anschließend deinen individuellen zusätzlichen Vorsorgebedarf.

Nach dem Best-Select-Prinzip finden wir anschließend aus einem Produktportfolio von über 250 geprüften Partnern die Angebote, die am besten zu deinen Bedürfnissen passen.

Du hast Fragen zum Thema Altersvorsorge, möchtest dazu beraten werden oder wissen, worauf du bei der Vorsorge deiner Familie achten solltest?

Wir helfen dir gern weiter – auch per Videoberatung!