Als Ihr verlässlicher Partner in allen Lebenslagen möchten wir Ihnen hier die wichtigsten Informationen und Hilfestellungen an die Hand geben und Sie durch diese schwierige Zeit begleiten.
Diese und weitere Informationen finden Sie auch in folgendem Merkblatt: Kurzarbeitergeld (KUG): Corona Virus: Informationen für Unternehmen.
Was ist Kurzarbeitergeld?
Bedingt durch die Corona-Krise sind viele Unternehmen von vorübergehenden Arbeitsausfällen oder sogar staatlich angeordneten Betriebsschließungen betroffen.
Um die daraus folgenden Entgeltausfälle in Teilen auszugleichen, können Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeitergeld für Ihre Beschäftigten beantragen.
Hauptziel des Kurzarbeitergeldes ist es, die bestehenden Beschäftigungsverhältnisse zu sichern.
Voraussetzungen
Sie können Kurzarbeitergeld in Zeiten von Corona unbürokratischer und zu verbesserten Bedingungen in Anspruch nehmen. Beispielsweise müssen anstatt einem Drittel nur noch 10 Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sein. Zudem werden Sozialversicherungsbeiträge voll übernommen und auch Leiharbeiter*innen können Kurzarbeitergeld erhalten.
Folgende grundsätzliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie als Arbeitgeber Kurzarbeitergeld beantragen können:
Weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld finden Sie auf der Seite Bundesagentur für Arbeit.
Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?
Das Kurzarbeitergeld berechnet sich nach dem Netto-Entgeltausfall. Beschäftigte in Kurzarbeit erhalten grundsätzlich 60 Prozent des pauschalierten Netto-Entgelts. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt, beträgt das Kurzarbeitergeld 67 Prozent des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts. Die maximale gesetzliche Bezugsdauer beträgt 12 Monate.
Wie und von wem muss Kurzarbeitergeld beantragt werden?
Die Anzeige des Arbeitsausfalls muss in dem Monat bei der Agentur für Arbeit eingehen, in dem die Kurzarbeit im Betrieb beginnt.
Der Arbeitsausfall muss der Agentur für Arbeit …
angezeigt werden.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Formulare: zum Download:
Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld, Rechtsgrundlage: §§ 95 ff. SGB III