Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortung  

Diese Vereinbarung ist integraler Bestandteil des Vertriebspartnervertrages.

Die Vertragsparteien legen die Zwecke und Mittel zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemeinsam fest und sind für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten gemeinsam verantwortlich.

Die nachfolgenden Regelungen dienen der Zuteilung der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeiten der Vertragsparteien, die sich aus Art. 26 EU Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und § 63 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ergeben.

Zweck der Verarbeitung

Der Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten besteht in der ganzheitlichen Beratung sowie der Vermittlung von Kapitalanlage-, Versicherungs- oder sonstigen Finanzprodukten, der Betreuung
von Kunden, der Generierung von Neugeschäft sowie der Wahrnehmung administrativer Aufgaben.

Proventus sowie der für Proventus tätige selbständige Vertriebspartner erheben die für diesen Zweck notwendigen personenbezogenen Daten der betroffenen Person. Dies können z. B. neben Personenstammdaten, Kommunikationsdaten, Beruf, Familienstand und Bankverbindung auch andere sensible Daten sein, wie z. B. Einkommens- und Vermögensverhältnisse, finanzielle Bonität, Vertragsdaten bestehender Verträge oder bei der Vermittlung von Versicherungen auch Angaben über die Gesundheit.

Proventus sowie der für Proventus tätige selbständige Vertriebspartner übermitteln die personenbezogenen Daten weiteren Vertragspartnern (z.B. Versicherungen, Banken, Investmentgesellschaften, Bausparkassen) zur dortigen Verarbeitung und Nutzung, soweit dies der Durchführung der jeweiligen Vertragsangelegenheiten dient.

Mittel der Verarbeitung

Die erfassten personenbezogenen Daten werden in gemeinsamen Datensammlungen mit ausgewählten deutschen Gesellschaften der Swiss Life Deutschland Holding GmbH, der Swiss Life Deutschland Operations GmbH und der Swiss Life Deutschland Vertriebsservice GmbH, verarbeitet / gespeichert / geführt.

Gesetzliche Pflichten des Vertriebspartners gegenüber der betroffenen Person

  • Sicherstellung der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung gem. Art. 6 DS-GVO (Einholung der Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person)
  • Informationspflicht bei Erhebung der personenbezogenen Daten (Art. 13 DS-GVO). Hierfür werden dem Vertriebspartner die erforderlichen Informationen von Proventus zur Verfügung gestellt. Diese sind im jeweils aktuell verfügbaren Stand zu verwenden.
  • Erhebung, Erfassung und Speicherung der für den oben genannten Zweck notwendigen personenbezogenen Daten der betroffenen Person.
  • Einhaltung technisch-organisatorischer Maßnahmen (Art. 24 Abs. 1 i.V. m. Art. 32 DS-GVO), Dokumentation der Auswahl, Überprüfung und Aktualisierung der technisch-organisatorischen Maßnahmen (Art. 24 Abs. 1 DS-GVO), Führung eines Verarbeitungsverzeichnisses für die Verarbeitungsprozesse personenbezogener Daten außerhalb der von Proventus zur Verfügung gestellten Mittel (Verarbeitungsverzeichnis bzgl. gemeinsamer Verarbeitungsprozesse zwischen Vertriebspartner und Proventus wird von Proventus zur Verfügung gestellt).

Gesetzliche Pflichten von Proventus gegenüber der betroffenen Person

  • Bearbeitung von Auskunftsverlangen (Art. 15 DS-GVO)
  • Bearbeitung von Berichtigungsanfragen (Art. 16 DS-GVO)
  • Bearbeitungen von Löschbegehren (Art. 17 DS-GVO) oder Beschränkung der Verarbeitung (18 DS-GVO) und entsprechende Mitteilung an Datenempfänger (Art. 19 DS-GVO.)
  • Abwicklung von Herausgabeverlangen (Art. 20 DS-GVO)
  • Bearbeitung von Widersprüchen (Art. 21 DS-GVO)
  • Festlegung technisch-organisatorischer Maßnahmen (Art. 24 Abs. 1 i.V. m. Art. 32 DS-GVO),
  • Dokumentation der Auswahl, Überprüfung und Aktualisierung der technisch-organisatorischen Maßnahmen (Art. 24 Abs. 1 DS-GVO)
  • Einschaltung von Auftragsverarbeitern bzw. Unterauftragsverarbeitern und deren Überprüfung (Art. 28 DS-GVO)
  • Führung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DS-GVO)
  • Prozess bei meldepflichtigen Datenpannen (Art. 33, 34 DS-GVO)
  • Durchführung der Datenschutzfolgeabschätzung (Art. 35 DS-GVO) für gemeinsame Mittel
    Benennung eines Datenschutzbeauftragten (Art. 37 DS-GVO)

Die Ausübung dieser Rechte kann die betroffene Person gegenüber Proventus geltend machen.
Anlaufstelle ist der Datenschutzbeauftragte von Proventus. Anfragen können auf dem Postweg gereichtet werden an Deutsche Proventus AG, Datenschutzbeauftragter, Laher-Feld-Straße 24, 30659 Hannover, per Telefax an 0511-90 20-52 24 oder per E-Mail an datenschutz@proventus.de.

Macht die betroffene Person ihre Rechte gemäß Art. 26 Abs. 3 DS-GVO gegenüber dem Vertriebspartner geltend, leitet dieser die Anfrage umgehend per Mail an ProVentus an datenschutz@proventus.de weiter.