Jedes Jahr bringt Veränderungen mit sich. Damit du weißt, was dich erwartet, und du deine Zukunft selbstbestimmt gestalten kannst, haben wir die wichtigsten Änderungen aus den Bereichen Alltag, Finanzen, Politik, Auto, Arbeit und Umwelt für dich zusammengefasst.
In 2022 Jahr wird der Verbraucherschutzweiter gestärkt. Im Mittelpunkt stehen dabei ein verbesserter Schutz bei Langzeitverträgen, ein Kündigungsbutton für Online-Verträge, ein einfacherer Wechsel von Strom- und Gaslieferanten und eine Update-Pflicht für digitale Geräte.
Langzeitverträge von maximal zwei Jahren dürfen nur noch automatisch verlängert werden, wenn der Kunde oder die Kundin ebenfalls ein Angebot über einen Einjahresvertrag erhält. Dieses darf jedoch im Monatsdurchschnitt maximal 25 Prozent teurer sein als der Langzeitvertrag. Ansonsten dürfen Verträge beispielsweise bei Mobilfunkanbietern, Streaming-Diensten, Energieversorgern oder Fitnessstudios nur noch ein Jahr lang laufen.
Zudem wird die Kündigungsfrist grundsätzlich von drei Monaten auf einen Monat reduziert. Bei automatischen Vertragsverlängerungen um mehr als drei Monate müssen Unternehmen von sich aus auf die Kündigungsmöglichkeit aufmerksam machen.
Um die Kündigung von Online-Verträgen zu erleichtern, muss es außerdem künftig einen „Kündigungsbutton“ geben, damit ein Vertrag genauso leicht gekündigt werden kann, wie er geschlossen wurde. Die Kündigung muss zudem bestätigt werden, damit deren Eingang nachgewiesen werden kann.
Den Wechsel von Strom- oder Gaslieferanten müssen Verbraucherinnen und Verbraucher künftig schriftlich dokumentieren. Dies soll verhindern, dass ihnen telefonisch ein Lieferanten- oder Vertragswechsel aufgedrängt wird. Im Streitfall sind sie zudem besser geschützt.
Ebenfalls vorgesehen ist eine Update-Pflicht für digitale Geräte im Rahmen der Umsetzung einer EU-Richtlinie – dazu zählen Tablets, Handys oder auch Smartwatches. Hersteller müssen für sie künftig aktuelle Software und Betriebssysteme zur Verfügung stellen, damit die Funktionsfähigkeit und IT-Sicherheit der Geräte gewährleistet werden kann. Jedoch wird nicht vorgeschrieben, wie lange die Pflicht für ein Gerät gilt.
Eine weitere Neuerung ist die längere Beweislastumkehr bei Warenkäufen. Diese gilt für digitale Dienstleistungen, digitale Inhalte und Waren mit digitalen Elementen. Taucht bei diesen Waren innerhalb von zwölf Monaten ein Mangel auf, wird davon ausgegangen, dass dieser bereits beim Verkauf bestand, und es liegt am Verkäufer oder der Verkäuferin nachzuweisen, dass die Ware mangelfrei war. Aktuell liegt diese Frist noch bei sechs Monaten.
Zu guter Letzt wird die Rückgabe von Elektroaltgeräten durch die Novelle des deutschen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) erleichtert. Seit Januar 2022 können Kundinnen und Kunden alte Elektrogeräte dann auch in Supermärkten und Discountern abgeben. Voraussetzung ist, dass sie eine Ladenfläche von über 800 Quadratmetern haben und selbst mehrfach pro Jahr Elektrogeräte verkaufen. Geräte, die eine Kantenlänge von nicht mehr als 25 Zentimetern haben, können auch ohne den Kauf eines Neugeräts zurückgegeben werden. Größere Geräte, wie beispielsweise alte Fernseher, können dagegen nur im Falle eines Neukaufs in dem jeweiligen Geschäft abgegeben werden. Die Pflicht gilt auch für den Online-Handel und soll die Rücknahme- und Recyclingquote von Elektrogeräten deutlich steigern.
Ab 6. Juli 2022 müssen in der EU alle neu entwickelten Autos zusätzlich zu den bereits vorgeschriebenen Systemen ABS, ESP und Reifendrucksystem weitere Assistenzsysteme serienmäßig an Bord haben. Dazu zählen:
Die Krankschreibung wird digital. Während bereits seit Oktober 2021 der Durchschlag für die Krankenkasse entfallen kann, muss er dies seit 1. Januar 2022 auch. Ab 1. Juli 2022 sollen Krankschreibungen dann gänzlich digital werden. Dann entfällt auch der „gelbe Schein“ – der Durchschlag für den Arbeitgeber. Dieser wird stattdessen direkt von der Arztpraxis über die Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeitenden informiert. Ausdrucke gibt es dann nur noch auf Wunsch.
Ebenfalls im Januar 2022 wurde das E-Rezept eingeführt. Vor allem bei digitalen Videosprechstunden, aber auch bei „normalen“ Arztbesuchen soll das E-Rezept Abläufe vereinfachen und Behandlungen mit Arzneimitteln sicherer machen.
Im Rahmen der Pflegereform ist am 1. Januar 2022 der Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte von 0,25 Prozent auf 0,35 Prozent des Bruttogehalts gestiegen. Somit zahlen Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr einen Pflegeversicherungsbeitrag in Höhe von 3,4 Prozent. Die Pflegereform dient zur Entlastung bei Zuzahlungen im Pflegeheim und soll höhere Löhne für Pflegekräfte sowie eine neue Finanzspritze für die Pflege vom Bund ermöglichen. Bei Arbeitnehmenden wird die Hälfte des Beitrags vom Arbeitgebenden gezahlt, allerdings ohne den Kinderlosenzuschlag.
Mit der am 2. Juni beschlossenen Pflegereform sollen zudem Pflegekräfte künftig über einen Tarifvertrag besser bezahlt und gleichzeitig Pflegebedürftige finanziell entlastet werden. Möglich macht dies neben dem Beitragszuschlag für Kinderlose auch ein pauschaler Bundeszuschuss in Höhe von jährlich einer Milliarde Euro. Ein bundeseinheitlicher Personalschlüssel soll zudem die Einstellung zusätzlicher Pflegekräfte ermöglichen und durch mehr Eigenverantwortung sollen eigenständige Entscheidungen und die Verordnung von Hilfsmitteln in der häuslichen Pflege erleichtert werden. Des Weiteren wird mit der Pflegereform eine Kurzzeitpflege im Krankenhaus möglich.
Seit dem 8. Dezember 2021 hat Deutschland eine neue Bundesregierung. Mit der Vereidigung der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP endet nach 16 Jahren die Ära von Angela Merkel (CDU). So setzt sich das Bundestagskabinett nun zusammen:
Bundeskanzler: Olaf Scholz (SPD)
Vizekanzler, Wirtschafts- und Klimaschutzminister: Dr. Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen)
Finanzminister: Christian Lindner (FDP)
Innenministerin: Nancy Faeser (SPD)
Außenministerin: Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen)
Justizminister: Dr. Marco Buschmann (FDP)
Arbeitsminister: Hubertus Heil (SPD)
Verteidigungsministerin: Christine Lambrecht (SPD)
Landwirtschaftminister: Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen)
Familienministerin: Anne Spiege (Bündnis 90/Die Grünen)
Gesundheitsminister: Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD)
Verkehrs- und Digitalminister: Dr. Volker Wissing (FDP)
Bauministerin: Klara Geywitz (SPD)
Umweltministerin: Steffi Lemke (Bündnis 90/Die Grünen)
Bildungsministerin: Bettina Stark-Watzinger (FDP)
Entwicklungsministerin: Svenja Schulze (SPD)
Kanzleramtschef: Wolfgang Schmidt (SPD)
Aufgrund der Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen sinkt in der betrieblichen Altersversorgung der steuerliche Förderbetrag für Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds (von 568 auf 564 Euro) sowie der sozialversicherungsfreie Beitrag (von 284 auf 282 Euro monatlich). Nicht betroffen sind davon pauschalbesteuerte Direktversicherungen sowie Pensionskassen.
Ebenfalls sinkt zudem der sozialversicherungsfreie Förderbetrag von Unterstützungskassen und Direktzusagen im Rahmen einer Entgeltumwandlung (von 284 auf 282 Euro). Da die Beiträge zu Basisrenten an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt sind, reduzieren sich auch diese: von 25.787 Euro auf 25.639 Euro (jährlich für Ledige). Damit verringert sich auch deren steuerliche Ansetzbarkeit leicht.
Im Rahmen der nächsten Stufe des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) müssen Arbeitgeber seit Januar 2022 einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent nicht mehr nur zu jeder neuen, sondern nun auch zu jeder bestehenden Entgeltumwandlungsvereinbarung leisten, soweit sie durch die Entgeltumwandlung des Mitarbeiters auch Sozialversicherungsbeiträge sparen. Dies gilt für Entgeltumwandlungen über eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds. Ausgenommen können tarifgebundene Beschäftigungsverhältnisse sein. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist seit Januar 2018 in Kraft und soll die betriebliche Altersversorgung sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer deutlich attraktiver machen.
In Baden-Württemberg gilt ab diesem Jahr eine Solarpflicht. Diese besagt, dass ab Mai 2022 neu gebaute Wohnhäuser mit einer Solaranlage ausgestattet werden müssen. Bei Dachsanierungen muss ab 2023 eine entsprechende Anlage nachgerüstet werden. Auch andere Bundesländer ziehen mit. In Bayern kommt die Solarpflicht jedoch nur für Gewerbedächer und entlang der Autobahnen. Wohngebäude sind (noch) ausgenommen. Berlin folgt mit der allgemeinen Solarpflicht erst 2023, bezieht dann jedoch Neubauten und Bestandsgebäude (bei „grundlegenden“ Dachsanierungen) ein. In Schleswig-Holstein ist für 2022 ebenfalls ein neues Klimaschutzgesetz vorgesehen, in dem die Solarpflicht zunächst für Nicht-Wohngebäude und Großparkplätze festgelegt werden soll. Hamburg sieht die Installation von Fotovoltaikanlagen ab 2023 auf Neubauten vor. Bei Bestandsgebäuden greift die Pflicht bei Dachsanierungen ab 2025. Niedersachsen führt seine Solarpflicht für neue Nicht-Wohngebäude ab 2023 ein, Bremen arbeitet derzeit noch an einer Regelung.
Doch auch im Koalitionsvertrag ist eine Solardachpflicht Thema. So soll die Zahl der Solarparks und Fotovoltaikanlagen bis 2030 verdreifacht werden durch eine Solardachpflicht bei gewerblichen Neubauten und auch beim Neubau von Privathäusern. Und auch die Windenergie soll laut der Ampel-Koalition weiter ausgebaut werden. Ziel ist, künftig zwei Prozent der Bundesfläche für die Onshore-Windenergie zu reservieren. Damit sollen deren Kapazitäten bis 2045 mehr als verdoppelt werden.
Nachdem der Zensus – die Volkszählung – 2021 aufgrund der Corona-Pandemie verschoben werden musste, soll er nun 2022 stattfinden. Alle zehn Jahre wird in Deutschland solch ein Zensus durchgeführt. Dabei werden grundlegende Daten zur Bevölkerung und ihrer Wohnsituation erhoben, um herauszufinden, ob es genügend Wohnungen gibt, mehr Schulen, Studienplätze oder Altenheime benötigt werden, Investitionen vom Staat getätigt werden sollen und mehr. Auf Grundlage dieser Zahlen werden dann Wahlkreise eingeteilt und die Stimmverteilung der Länder im Bundesrat festgelegt, ebenso wie der Länderfinanzausgleich sowie die Verteilung von EU-Fördermitteln und Steuermitteln.
Was sind deine Pläne für das neue Jahr? Welche Veränderungen stehen bei dir und deiner Familie an? Wir stehen dir gern als zuverlässiger Partner in Sachen Versicherungen und Finanzen beratend zur Seite und unterstützen dich bei der Erfüllung deiner Lebensziele und -träume.