Was wird sich ändern? Ab Januar 2021 entfällt für einen Großteil der Erwerbstätigen in Deutschland der Solidaritätszuschlag. Das sind mehr als 40 Mio. Erwerbstätige in Deutschland. Lediglich die „Besserverdiener“ müssen weiterhin zahlen. Hierbei gibt es eine Milderungszone und eine Beibehaltungszone. Während in der Milderungszone die Soli-Entlastung immer weiter absinkt, ist diese in der Beibehaltungszone weiterhin zu entrichten.
Da für viele unserer Kunden das Thema Absicherung des Ruhestands im Mittelpunkt steht, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, kurz zu berechnen, was es Ihnen bringen könnte, wenn Sie das frei werdende Geld in Ihre Altersvorsorge investieren würden. Denn die gesetzliche Rente wird vermutlich später nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard im Alter halten zu können. Somit kann Ihnen die Ersparnis helfen, schon jetzt ein zusätzliches finanzielles Polster für den Ruhestand aufzubauen – bestenfalls ohne den Aufwand groß zu bemerken.
Daher unser Tipp: Verringern Sie jetzt Ihre Rentenlücke um Ihre Soli-Ersparnis - und profitieren Sie später von einer aufgebesserten Rente.
[1] Vgl. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/30376/umfrage/steuereinnahmen-des-bundes-durch-den-solidaritaetszuschlag/, abgerufen am 13.02.2020
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